Hippotherapie-K
Hippotherapie-K ist Physiotherapie hoch zu Ross…
…getragen werden unter freiem Himmel, wenn das Gehen Mühe macht oder gar nicht mehr geht…
Dem Alltagsstress entfliehen und gleichzeitig eine Therapie geniessen…
Zusammen mit dem Therapiepartner Pferd ist das alles möglich! Es heisst Hippotherapie-K und ist eine spezielle Behandlungsmethode innerhalb der Physiotherapie und kommt bei Kindern und Erwachsenen jeden Alters gut an.
Wirkung:
Die Hippotherapie-K (HTK) ist eine spezielle Form der Physiotherapie bei der die dreidimensionale Bewegung des Pferderückens therapeutisch genutzt wird. Dabei wird überlastete Muskulatur gelockert und die selektive Beweglichkeit in den Hüftgelenken und in der Wirbelsäule verbessert. Die Körpersymmetrie wird geschult und Haltungsreaktionen stimuliert.
Wer sich auf dem Rücken des Pferdes tragen lässt, nimmt Aktiv an der natürlichen Bewegung Teil, die das Pferd ausführt. Die notwendige Hilfestellung wird durch die Fachperson sichergestellt. Die HTK ist damit kein Reiten und auch kein therapeutisches Reiten.
Durchführung:
Die HTK wird von einer speziell in Hippotherapie-K ausgebildeten Physiotherapeut:innen durchgeführt, zusammen mit einem ausgebildetem Pferd und geschulten Pferdeführer:innen.
Durch das Führen des Pferdes wird das Tempo und die Schrittfrequenz reguliert, während die ausgebildete Fachperson mit Hilfsmitteln Einfluss auf die Sitzposition nimmt, um ein bestmögliches Therapieergebnis zu erzielen.
Raya mit Pferdeführerin Tamara
Kosten:
Bei HTK handelt es sich um eine kassenpflichtige medizinische Massnahme für Patient:innen mit:
- - Multipler Sklerose
- - Cerebralparese
- - Trisomie 21
HTK wird vom Arzt verordnet und von speziell ausgebildeten Physiotherapeut:innen durchgeführt.
Abgrenzung und Zertifizierung:
Die Hippotherapie-K grenzt sich durch einen klar definierten Anwendungsbereich ab und darf nur von Physiotherapeut:innen mit entsprechender Zusatzausbildung ausgeführt werden. Der Buchstabe "K" steht dabei für Künzle, der Begründerin der Therapieform. Die Zertifizierung und Ausbildung entsprechender Physiotherapeut:innen wird vom Fachverein Schweizer Gruppe für Hippotherapie-K vorgenommen.
Schweigepflicht:
Physiotherapeut:innen unterstehen in ihrer Tätigkeit der Schweigepflicht gegenüber Dritten. Krankenkassen sind grundsätzlich als Dritte zu betrachten, denen gegenüber die Schweigepflicht gilt. Allerdings sind die Krankenversicherer verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Behandlungen zu überprüfen, und sie können zu diesem Zweck Informationen vom Leistungserbringer verlangen.
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